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#34 – BEHAR „AUF DEM BERGE“

3. Mose 25,1 – 26,2;

Mt 13-17
Sprüche 13-16Jeremia 46-52

Auf dem Berge, dort in der Höhe, wo man den Überblick hat, gibt YHWH dem Mose erneut die Anweisung, dass Sein Volk, wenn es ins Land kommt, dass Er ihnen geben wird, den Schabbat feiern soll. Mit dieser Anweisung erinnert YHWH daran, dass Sein Volk Ihm einen Raum in der Zeit macht, in den Er kommen will und sich mit ihnenreffen kann.

Auf diesem Grundsatz 6:1 (sechs Arbeitstage und ein Ruhetag) baut YHWH dann eine sozial gerechte Gesellschaftsordnung und viele konkrete Schutzrechte für mittellose Minderheiten als verbindliches Recht auf. Oberster Grundsatz des biblischen Boden- und Besitzrechts ist der Anspruch YHWHs: „Mein ist das Land, und ihr seid Fremdlinge und Gäste bei mir.“ (3. Mose 25,23) Weil alles von YHWH gepachtet war, sind die „Landbesitzer“ nur Fremde und Gäste ebenso wie die von ihnen abhängigen Juden oder Nichtjuden. Darauf ist das Gebot des Erlassjahres gegründet (3. Mose 25,8-31)

Das Erlassjahr (auch Halljahr, Jobeljahr, Jubeljahr, Freijahr oder Jahr der Freilassung) ist ein Gebot. Jedes 50. Jahr nach dem siebten von sieben Schabbatjahren, also nach jeweils 49 Jahren, sollte das Volk der Israeliten ihren untergebenen Volksangehörigen einen vollständigen Schuldenerlass gewähren.

Danach sollte alle Feldarbeit wie in einem Schabbatjahr während dieses ganzen Jahres ruhen. Jeder Israelit sollte sein von YHWH, dem eigentlichen Bodenbesitzer, nur „gepachtetes“ Land zurückerhalten, sofern er es in Notlagen hatte veräußern müssen: sei es durch Rückkauf oder Rückgabe. In Schuldsklaverei gefallene Israeliten sollten (auch von nichtisraelitischen Herren) bedingungslos freigelassen werden. Verkaufte und verpfändete Grundstücke (Häuser in ummauerten Städten und dem Heiligtum gelobte Äcker ausgenommen) seien ohne Entschädigung aus fremden Händen wieder an den ursprünglichen Besitzer oder seine rechtmäßigen Erben zurückzugeben, und alle Schulden seien ihnen zu erlassen.

Diese Umverteilung des Bodenbesitzes sollte die von YHWH gebotene Gleichheit aller Israeliten mindestens einmal pro Generation sozialökonomisch wiederherstellen, so verarmten, in Abhängigkeit geratenen Landlosen eine Zukunftsperspektive eröffnen, die Grundbesitzer zu ihrer Freilassung verpflichten und ihnen einen gemeinsamen Neuanfang gewähren. Menschliche Besitz- und Herrschaftsverhältnisse sind demnach nicht ewig, sondern müssen nach dem Willen YHWHs regelmäßig zugunsten der Besitzlosen verändert werden. Das Erlassjahr sollte immer an Jom Kippur, dem 10. Tag des Tischri, beginnen und mit Posaunen im ganzen Land verkündigt werden.

So wie die Israeliten YHWH durch das Halten des Schabbats Zeit in ihrem Raum gaben, so wurden sie auch durch das Schmittajahr und insbesondere durch das Erlassjahr angehalten, Raum für ihre Nächsten zu schaffen, indem Sklaven freigelassen wurden und/oder Besitz zurückgegeben wurden. Das Land, das YHWH gehört, spiegelt durch Seine Unterweisungen Sein Verständnis von Heiligkeit in Raum und Zeit wieder.

Es traten später immer wieder Propheten auf, die die Könige Israels an die Unterweisungen YHWHs für die Besitzlosen erinnerte und die das Verhalten der Besitzenden kritisierten:
„Darum, weil ihr die Armen unterdrückt und nehmt von ihnen hohe Abgaben an Korn, so sollt ihr in den Häusern nicht wohnen, die ihr von Quadersteinen gebaut habt. Denn ich kenne eure Freveltaten, die so viel sind, und eure Sünden, die so groß sind, weil ihr die Gerechten bedrängt und Bestechungsgeld nehmt und die Armen im Tor [wo Recht gesprochen wurde] unterdrückt.“
(Amos 5,11).

Schabbat Schalom

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